Transportschäden
Transportschäden bei Flug- und Bahnreisen werden immer häufiger. Wir weisen darauf hin, dass Transportschäden NIE unter die Garantie fallen. Haftungsansprüche für den Schaden sind an den "Transporteur" zu richten.
Wir empfehlen desshalb dringend sämtliches Gepäck nach Erhalt allseitig gründlich auf Schäden zu Prüfen und diese umgehend am "Lost &Found" Schalter zu melden.
Im Nachhinein ist eine Anmeldung des Schadens meist nicht mehr möglich!
Am Schalter "Lost & Found" wird der Schaden registriert und ein Formular ausgestellt, welches für Geltendmachung von Schadenansprüche benötigt wird.
Bei SWISS International Airlines besteht die Möglichkeit, ein Schaden bis 7 Tage nach dem Flug übers Internet zu melden.
Bringen Sie Ihr defektes Gepäckstück zusammen mit dem Formular zu Ihrem Fachgeschäft. Dort wird der Schaden geprüft und sofern möglich behoben.
Sollte dies nicht möglich sein attestiert das Geschäft auf dem Formular, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Senden Sie das Dokument zusammen mit einer allfälligen Quittung für die Reparatur an die betreffende Fluggesellschaft.
In der Regel werden die Reparaturkosten komplett übernommen. Im Falle eines Totalschadens verfütet Ihnen die Fluggesellschaft den Zeitwert des Gegenstandes.